Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Forstarbeiten bei Lichtenwalde

Link zur postalischen Antwort der Landesdirektion Sachsen vom 21. Juni 2022

Link zur Antwortmail der Landesdirektion Sachsen vom 28. Juli 2022

Nachdem Bürger aus Lichtenwalde feststellten, dass im März Forstarbeiten im Gebiet stattfanden, erkundigte sich der NABU Erzgebirge beim Landkreis Mittelsachsen. Eine Mitarbeiterin des Landkreises teilte daraufhin mit, dass es sich um Pflegearbeiten im Wald handeln würde, welche mit dem Forstamt abgestimmt wurden und aus Sicht der Naturschutzbehörde kein Handlungsbedarf bestand. Der NABU stellte fest, dass das gesamte Gebiet, in dem die Forstarbeiten stattfanden, als FFH-Gebiet "Zschopautal" ausgewiesen ist, außerdem sich das Naturschutzebiet "Zschopauhänge bei Lichtenwalde" in dem Bereich befindet und die Flächen ebenfalls im LSG "Zschopautal" liegen. Daraufhin wurde dies der Naturschutzbehörde des Landkreises mitgeteilt und die Naturschutzbehörde aufgefordert entsprechend zu handeln und die Festlegungen der Naturschutzgesetzte durchzusetzen. Von der Naturschutzbehörde wurde nicht beachtet, dass sich die betroffenen Flächen vollständig im FFH-Gebiet befinden, sowie NSG Flächen betroffen sind, weshalb die arbeiten ab März und Transportarbeiten bis Juni von der Behöde zu untersagen waren. Dadurch wurden u. a. Brutgebiete des Schwarzspechtes, Grauspechtes und der Hohltaube erheblich beeinträchtigt. Die Behörde wurde aufegfordert zu veranlassen, dass die Fällarbeiten in diesem Zeitraum zu unterlassen sind. Wegen der Missachtung der Naturschutzgesetzte hatte der NABU Erzgebirge deshalb mit Schreiben vom 29. April 2022 gegen Mitarbeiter des Landkreises Mittelsachsen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Daraufhin gab es eine öffentliche Ortschaftsratssitzung an der der neue Waldeigentümer aus Bayern, der Eigentümer eines Holzverarbeitungsbetriebes ist, Vertreter des NABU Erzgebirge und viele besorgte Anwohner teilgenommen hatten. (Siehe Presseartikel unten) Entsprechend eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen vom 9. Juni 2020 zur Forstwirtschaft im Leipziger Auwald, darf Forstwirtschaft in europäischen Naturschutzgebieten nicht ohne vorherige Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Diese hatte im Gebiet um Lichtenwalde nicht stattgefunden, zumal der Waldbesitzer und der Bürgermeister von Niederwiesa betonten, dass von Seiten der Naturschutzbehörde nicht darauf hingeweisen wurde, das sich die Waldfläche im FFH-Gebiet befindet. Laut des Beschlusses des OVG sind die anerkannten Naturschutzverbände bei der zuvor erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung zu beteiligen. Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist, dass die Naturschutzgesetzte beachtet werden und keinenfalls die Arbeiten in anderen bereits zur Fällung gekennzeichneten Gebieten so wie bisher fortgesetzt werden können, die Naturschutzvorrangflächen erhalten bleiben und beachtet wird, dass das Gebiet auch eine große Bedeutung für die Bevölkerung als Erholungsgebiet am Stadtrand von Chemnitz hat. Die Landesdirektion Sachsen hatte den Landkreis Mittelsachsen aufgefordert bezüglich der Beschwerde des NABU Erzgebirge eine Stellungnahme abzugeben. Außerdem hatte der NABU Sachsen bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz in diesem Zusammenhang am 31. Mai 2022 gegen das Landratsamt Mittelsachsen Anzeige wegen Verstoßes gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht erstattet.

 

Fotos: Lutz Röder

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