NABU zeigt erneut illegale Fällungen in Lichtenwalde an

Bürger aus Braunsdorf und Lichtenwalde hatten den NABU Erzgebirge im Januar darauf hingewiesen, dass im Waldgebiet bei Lichtenwalde wieder die Kettensägen laufen. Nachdem wir vor Ort waren, musste festgestellt werden, dass in dem Gebiet wo der Waldeigentümer bereits 2022 Fällarbeiten durchgeführt hatte, verteilt im Wald wieder einzelne Bäume gefällt und zum Abtransport vorbereitet wurden. Darunter waren auch mit den Nummern 18, 29 und 53 gekennzeichnet Bäume, deren Fällung erst noch durch die Naturschutzbehörde geprüft werden sollte. Der NABU Erzgebirge hatte 2022 bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des Landkreises Mittelsachsen und der NABU Sachsen bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Missachtung der Naturschutzgesetzte Strafanzeige gestellt, da die Fällungen im März und April während der Brutzeit der Vögel stattfanden.

Im Januar 2023 hatte sich der NABU erneut bei der Unteren Naturschutzbehörde des LK Mittelsachsen erkundigt ob eine Genehmigung für die Fällung der Bäume im Januar vorlag, dies wurde verneint. Daraufhin wurden die nicht genehmigten Fällungen bei der Unteren Naturschutzbehörde des LK Mittelsachsen, bei der Landesdirektion und im Umweltministerium angezeigt. Weiterhin wurde angefragt mit welchen Konsequenzen der Eigentümer deshalb rechnen muss, eine Antwort dazu steht noch aus. Die Argumente des neuen Waldeigentümers Bäume zu fällen, um den Wald zu verjüngen und aus Verkehrssicherungsgründen sind aus Naturschutzsicht nicht zutreffend. Einerseits wurde das FFH-Gebiet "Zschopautal"insbesondere wegen des alten Baumbestandes mit dem Totholzanteil unter Schutz gestellt und andererseits ist kein Weg in dem Gebiet öffentlich gewidmet, sodass Verkehrssicherungsmaßnahmen im Wald nicht erforderlich sind. Generell stellt sich die Frage warum bei dem Verkauf der betreffenden Flächen im FFH-Gebiet "Zschopautal" nicht der Sachsenforst einbezogen wurden ist. Hätte das Land (Sachsenforst) diese wertvollen Naturschutzflächen gekauft, wäre der wirtschaftliche Druck der Holzentnahme geringer und es würde die gegenwärtigen Probleme in diesem Gebiet nicht geben.

In Sachsen wurde festgestellt, dass sich insgesamt der Zustand der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten verschlechtert hat. Ziel sollte aber zumindest die Erhaltung des derzeitigen Zustandes sein. Voraussetzung dafür ist u. a., dass Sachsen das Vorverkaufsrecht für wertvolle Naturschutzflächen in Anspruch nimmt.

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