Ortstermin nach genehmigten Kahlschlägen im FFH-Gebiet „Zschopautal“

Nach den seit einem Jahr erfolgten erheblichen Eingriffen, durch umfangreiche Fällarbeiten, in mehreren Bereichen des FFH-Gebietes „Zschopautal“ bei Lichtenwalde, hatte die Landesdirektion auch die Naturschutzverbände kurzfristig zu einem Ortstermin eingeladen. Nachdem deshalb von den Naturschutzverbänden NABU, NASA und Grüne Liga bereits davor Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz, wegen der Missachtung der Naturschutzgesetzte, erfolgten, waren Vertreter des Sächs. Umweltministeriums, der Landesdirektion, des Sachsenforstes, Waldeigentümer Jungbeck, Bürger aus der Gemeinde, Gemeindevertreter und Vertreter der Naturschutzverbände vor Ort. Selbst während der Beratung arbeiteten die Forstmaschinen, während der Brutzeit der Vögel, im Gebiet weiter und an der Straße wurden die gefällten Bäum geschreddert, aber der Waldeigentümer hatte ja die Genehmigung der Behörden! Der Waldeigentümer wurde von der Landesdirektion beauftragt die gefällten Bäume nach Höhlen und Niststätten abzusuchen-skandalös! Vor den Fällungen (seit 2022) fanden im gesamten Gebiet keine erforderlichen FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen statt, obwohl die Eingriffe in die Schutzgebiete erheblich sind. Nicht zum erstem Mal fehlten bei dem Ortstermin Vertreter der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen, die die bisherigen Fällgenehmigungen erteilt hatten.


Von den Naturschutzverbänden wurden die unverhältnismäßigen Kahlschläge , angeblich aus Verkehrssicherungsgründen bis ca. 100 m von der Straße und im Waldbestand am Butterberg, sowie weitere gravierende Eingriffe im NSG „Zschopauhänge bei Lichtenwalde“, scharf kritisiert.  Selbst in dem prioritären FFH-Lebensraum „Hang- und Schluchtwälder“ am Schlosshang bei Lichtenwalde wurde erst im Februar 2023 durch die untere Naturschutzbehörde des LK Mittelsachsen eine Fällgenehmigung erteilt. Diese wurde vorher, laut Freie Presse-Artikel vom 31.01.2023 auch von Frau Meyn, Geschäftsführerin der Schlossbetriebe, in Zusammenhang mit der Lichtschau im Schlossgelände gefordert. Auf Grund des besonderen Schutzstatus des Gebietes am Schlosshang widerspricht auch diese Fällgenehmigung der unteren Naturschutzbehörde den Naturschutzgesetzen. Fakt ist, die Behörden haben sich erst zu einem Gespräch mit Naturschützern durchringen können, nachdem Tatsachen geschaffen wurden.


Erst am 11.04.2023 hatten sich mehr als 20 Behördenvertreter (Naturschutzverbände waren nicht eingeladen) getroffen, mit dem Ergebnis der Genehmigung des 100 m breiten Kahlschlages am Butterberg entlang der Straße und erneuten Eingriffen in mehrere überlagerte Schutzgebiete am Schlosshang. Aber die Naturschutzverbände werden sich in Zukunft geschlossen gegen diesen Umweltfrevel wehren und versuchen zu retten was noch zu retten ist!

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